AGBs

 

verbindliche Terminvereinbarung

 

Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Das heißt, die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Es wird daher um pünktliche Einhaltung der Termine gebeten.

 

Sollte es nötig sein, einen Termin abzusagen, verpflichten Sie sich dies so frühzeitig wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher bekanntzugeben, damit die vereinbarte Zeit noch anderweitig verplant werden kann (Anrufbeantworter unter 06158 - 74 86 09 oder per mail an praxis@schaefer-margraf.de). Für unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt daher leider eine Pauschale für meinen Verdienstausfall in Höhe von 60 € an.

 

 

Wird die Behandlung von den Krankenkassen übernommen?

 

Die meisten gesetzlichen Kassen bezuschussen osteopathische Behandlungen wenn eine Verordnung / Empfehlungsschreiben vom Arzt vorliegt. Allerdings ist das von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich VOR der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Infos finden Sie z.B. auch unter www.osteokompass.de

 

Viele private Krankenkassen hingegen decken (je nach Tarif) eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob und wofür die Kosten übernommen werden.

 

 

 

Was kostet eine Behandlung?

 

Als Honorar für eine osteopathische Behandlung (ca. 50 Minuten) wird ein Betrag von ca. 90 € vereinbart. Sie bekommen von mir eine Rechnung in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Sie dann bei Ihrem Versicherer einreichen können. Die Erstbehandlung dauert auch mal etwas länger (60-75 Minuten), kostet aber ebenfalls ca. 90 €. Zusatzleistungen wie Stoßwellentherapie oder Akupunktur (wenn erforderlich) werden extra berechnet. 

 

Das Honorar ist, unabhängig von eventuellen Erstattungsmöglichkeiten durch die Krankenversicherung des/der Patienten/in, sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung, bar oder per EC cash. 

 

 

Was muss ich mitbringen?

 

Bringen Sie bitte ein großes Handtuch für auf die Liege zur Behandlung mit.

Wenn Sie Befunde, Untersuchungsberichte, Laborergebnisse o.ä. haben, die zu Ihren Beschwerden gehören, bringen Sie auch bitte zur Ansicht mit. 

 

 

 

Aufklärung über Risiken

 

Osteopathie ist eine eigenständige Form der Komplementärmedizin, die der ganzheitlichen Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen im menschlichen Organismus dient. Dabei kommen überwiegend sanfte, nicht invasive manuelle Techniken zum Einsatz. Dennoch kann es durch die Behandlung zu einer vorübergehenden Verstärkung der Beschwerden kommen (Erstverschlimmerung). Ebenso sind vorrübergehende Erscheinungen wie Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen oder muskelkaterähnliche Schmerzen möglich. Mobilisationen und Manipulationen (Impulstechniken) an der Wirbelsäule werden mit äußerster Vorsicht durchgeführt und sind in der Regel unbedenklich. In seltenen Fällen (1: 400.000 – 1: 2.000.000) besteht bei einer entsprechenden Vorbelastung jedoch das Risiko einer Hirnblutung, einer Schädigung von Nerven oder des Rückenmarks sowie eines Schlaganfalls. Der/Die Patient/in verpflichtet sich daher, alle bekannten schwerwiegenden Vorerkrankungen vor der ersten Behandlung bekanntzugeben. Dazu zählen in erster Linie Bandscheibenvorfälle, Thrombosen, Stenosen, Arthrose oder anatomische Anomalien. Des Weiteren aber auch Osteoporose, Aneurysmen, Tumorerkrankungen, akute Entzündungen, infektiöse oder fieberhafte Erkrankungen, Brüche oder andere Verletzungen, Durchblutungsstörungen des Gehirns, Bluterkrankheit, spontane Hämatombildungen oder Ähnliches. 

 

 

 

Datenschutzerklärung / Patientenvereinbarung

 

Die Untersuchungs- und Behandlungsdaten sowie Befunde und persönlichen Daten werden... 

 

  • zum Zweck der Diagnostik/Anamnese und osteopathischen Behandlung verarbeitet und gespeichert.
  • zur Abrechnung der erbrachten Leistungen mit der Software "Lemniscus" verarbeitet.
  • im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (max. 10 Jahre) gespeichert.

 

Diese Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise grundlos für die Zukunft widerrufen werden.

Es besteht ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten, soweit die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht dem nicht entgegensteht.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen 
(poststelle@datenschutz.hessen.de).

 

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